Das Kind soll nicht erst ein Mensch werden, es ist bereits ein Mensch und darum muss man es achten. „Janusz Korczak“
- Die sich daraus erschließende UN-Konvention über die Rechte der Kinder von 1959 zeigt wichtige Kriterien für die Arbeit mit den Kindern auf, u.a.
- Das Recht auf eine gesunde geistige und körperliche Entwicklung
- Das Recht auf besondere Betreuung, wenn es behindert ist
- Das Recht auf Liebe, Verständnis und Fürsorge
- Das Recht auf unentgeltlichen Unterricht, auf Spiel und Erholung
- Das Recht auf Schutz vor Verfolgung und auf eine Erziehung im Geiste weltumspannender Geschwisterlichkeit und des Friedens
Daraus ergibt sich unser Schulprogramm: